Bund und Länder haben ein Beherbergungsverbot für Reisende aus inländischen Risikogebieten beschlossen. Die Staatsregierung hat den Beschluss mit der Bekanntmachung für inländische Risikogebiete vom 7. Oktober 2020 für Bayern in Kraft gesetzt.
Die Beherbergungsverbote gelten z.B. für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze.
Bayern sorgt sich vor Urlaubern, die das Coronavirus aus Berlin oder von anderswo wieder vermehrt in den Freistaat einschleppen könnten. Den Start des Beherbergungsverbots wird mit dem Beginn der Herbstferien in einigen Bundesländern begründet
Bei Reisenden aus innerdeutschen Corona-Hotspots ist ein Aufenthalt in Bayern nur möglich
- bei Vorlage eines max. 48 Stunden alten Corona-Tests
- bei Reisen aus beruflich oder medizinisch zwingend notwendigen Gründen
- bei Reisen zu Familienbesuchen usw.
Es gelten keine Einschränkungen für Reisende aus bayerischen Corona-Hotspots in bayerischen Beherbergungsbetrieben.
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/#risikogebiete_inland
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