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STRABS wird neu geregelt

Die CSU-Fraktion hat am 11. 04. 2018 beschlossen, das Kommunale Abgabengesetz zu ändern und somit die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zum 01.01.2018 abzuschaffen.

Wurde der Straßenausbaubeitrag vor dem 01.01.2018 durch Bescheid festgesetzt und dem Beitragspflichtigen bekannt gegeben, ist dieser jedoch noch nach altem Recht zu behandeln.

Bei den Straßenausbaubeiträgen handelt es sich um Geld, das viele, aber nicht alle Kommunen von Anliegern verlangen, wenn sie Ortsstraßen verbessern oder erneuern. Die Anlieger zahlten für eine Strasse, die die gesamte Gemeinde nutzte.

Wie die dauerhafte Gegenfinanzierung für die Kommunen aussehen wird, soll noch im Rahmen der Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich besprochen werden.

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