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Füracker für eine einfache, faire und regionalisierte Grundsteuer

„Wir wollen eine einfache, faire und regionalisierte Grundsteuer. Bayern tritt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor für eine Einfach-Grundsteuer ein, die für Bürger und Unternehmen transparent und unmittelbar nachvollziehbar ist“, stellte Bayerns Finanzminister Albert Füracker in einer ersten Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts von heute in Sachen Grundsteuer fest. Die Grundsteuer soll ausschließlich nach physikalischen Größen, nämlich Grundstücksgröße und Geschoßfläche, ermittelt werden. Diese Größen sind nicht streitanfällig und vermeiden in Zeiten steigender Immobilienpreise eine Steuererhöhung durch die Hintertür, betonte Füracker.

Die Finanzämter sollen bis zu einer Neuregelung weiter auf der Grundlage von Steuererklärungen die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer feststellen, damit die Gemeinden nahtlos die Grundsteuer nach den noch festzulegenden neuen Maßstäben erheben können. Die Grundsteuer soll den Gemeinden unter Wahrung ihrer verfassungsrechtlich garantierten Hebesatzautonomie auch in Zukunft als zuverlässige und planbare Einnahmequelle erhalten bleiben, hob Füracker hervor. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung.

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